AVB der solute GmbH für Kooperationspartner

(Gültig ab: 01.11.2020)

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen solute und den Betreibern von Webseiten, die Händlerangebote von solute auf ihren Webseiten einbinden möchten („Portalpartner“).

1.2

solute stellt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage des mit dem Portalpartner geschlossenen Kooperationsvertrages, ergänzt durch diese AVB, zur Verfügung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Portalpartner werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, solute hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AVB gelten auch für alle künftigen Verträge einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen solute und Portalpartner.

1.3

In allen Fällen ist solute berechtigt, die AVB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, und/oder zu ergänzen. Die Ankündigung kann durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von solute oder in Textform (insbesondere per E-Mail) erfolgen. Der Portalpartner hat das Recht den geänderten oder ergänzten Bedingungen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Internet bzw. Erhalt in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Portalpartner nicht fristgemäß, so werden die neuen Bedingungen wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Portalpartner den geänderten oder ergänzten Bedingungen fristgemäß, so ist solute berechtigt, das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten.

2. Leistungen und Rechte der solute GmbH

2.1

solute bietet Portalpartner die Möglichkeit Händlerangebote der mit solute verbundenen Online-Shops auf Websites von Portalpartner zu bewerben.

2.2

solute behält sich das Recht vor, die Portalpartner zur Verfügung gestellten Händlerangebote jederzeit abzuändern, zu ergänzen und zu löschen. In begründeten Einzelfällen wird solute Inhalte, d.h. Händler und zugehörige Angebote für Portalpartner sperren. 

2.3

solute behält sich das Recht vor, die API-Definitionen zu modifizieren, zu erweitern, zu löschen, bzw. neue Versionen der API zu veröffentlichen. Gleiches Recht gilt für die zur Verfügung gestellten Exporte und Reportings.

2.4

solute richtet für den Partner je Land und ggf. (in Absprache mit dem Partner) je Integration ein Traffic Program ein. In einem Traffic Program kann der Traffic mehrerer Mediacodes zusammengefasst sein. solute führt pro Traffic Program eine Bewertung der Trafficqualität durch und stellt dem Partner dazu Daten auf Traffic Program-Ebene zur Verfügung.

3. Pflichten und Obliegenheiten des Portalpartners

3.1

Die von solute gelieferten Daten oder Teile davon dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von solute an Dritte weitergegeben werden. Die von solute gelieferten Services oder Teile davon dürfen nur gemäß diesem Vertrag weitergegeben, vervielfältigt, verbreitet oder anderweitig Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

3.2

Weiterhin darf Portalpartner nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von solute die Händlerangebote auf denjenigen Portalen und / oder Technologien listen, die zwischen den Kooperationspartnern ausdrücklich vereinbart wurden. Insbesondere verpflichtet sich Portalpartner die Verwendung von PLA und Paid Advertising Kanälen wie Bing Ad, Pinterest, Facebook, Google CSS- Kampagnen sowie weiteren für die Bewerbung von Händlerangeboten auszuschließen.

3.3

Die Händler sowie die einzelnen Angebote der Händler bei solute ändern sich regelmäßig, z.B. Verfügbarkeit und Preis. Portalpartner wird diese Änderungen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in seinen Online-Portalen berücksichtigen.  

3.4

Portalpartner ist verpflichtet, die als „gesperrt“ also als „offline“ gekennzeichneten Inhalte Dritten, z.B. Usern seines Online-Portals, nicht mehr zugänglich zu machen.

3.5

Die bezogenen Daten dürfen ausschließlich zu Caching-Zwecken, und nur über einen maximalen Zeitraum von 24 Stunden vorgehalten bzw. gespeichert werden. Danach sind sie vom Portalpartner unaufgefordert zu löschen. Dies ist notwendig, um Portalpartner die Aktualität seiner Daten zu garantieren und die Nutzungsrechte der Händlerdaten berücksichtigen zu können.

3.6

Portalpartner darf die solute Angebote auf seinem Portal flexibel anzeigen und sie dürfen in der Reihenfolge mit eigenen Daten oder Daten von Wettbewerbern angezeigt werden. Angebotsdubletten werden von Portalpartner entfernt.

3.7

Portalpartner stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellten CPCs zu keinem Zeitpunkt unverschlüsselt angezeigt (auch nicht in der URL die bei Mouse Over angezeigt wird) oder anderweitig veröffentlicht oder Dritten anderweitig zur Verfügung gestellt werden.

3.8

Händlerangebote sind vollständig unverändert, insbesondere mit Angebotsname, Shopname (oder Händlerlogo), Angebotspreis, Grundpreis und inkl. Clickout-URL wiederzugeben. Insbesondere darf der Tracking Code von solute nicht entfernt werden.

3.9

Die Ziel-URL eines von der solute übermittelten Clickout-URL darf nicht verändert oder gekürzt werden, insbesondere darf die Ziel-URL nicht geframed werden oder das Erreichen der Ziel-URL mit einem Pop-Up oder Pop-Under verbunden werden.

3.10

Portalpartner stellt sicher, dass die von solute gelieferten Händlerangebote nicht auf Online-Portalen angezeigt werden, die gewaltverherrlichende, pornografische, sittenwidrige, jugendgefährdende, strafbare oder sonst rechtswidrige Inhalte enthalten. Portalpartner stellt insbesondere sicher, dass die Inhalte seiner Websites keine Schutzrechte verletzen und die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des TMG, des BDSG und der DSGVO eingehalten werden.

3.11

Portalpartner verpflichtet sich kein SEM/SEA bzw. Google Adwords Kampagnen für registrierte/geschützte Markennamen sowie für Namen und Falschschreibweisen der bei solute registrierten Werbekunden durchzuführen.

3.12

Portalpartner ist verpflichtet ein Mindestmaß der Trafficqualität zu gewährleisten. Das Mindestmaß für die Trafficqualität ist eine durchschnittliche Händler Conversion Rate von 1,4% bezogen auf den gesamten Traffic von Portalpartner. 

4. Verfügbarkeit der solute Leistungen

4.1

Da Händlerangebote regelmäßig aktualisiert werden, garantiert solute nicht, dass diese zu jeder Zeit verfügbar sind.

4.2

solute ist bemüht, den Service unter Berücksichtigung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und Down Time für die Aktualisierung 24 Stunden an 7 Tagen/Woche zur Verfügung zu stellen. solute gewährleistet nicht, dass die Services (insbesondere die API, Exporte und Reports) jederzeit ohne Unterbrechung zeitgerecht und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Betriebsunterbrechungen sind möglich.

5. Nutzungsrechte

5.1

solute gewährt Portalpartner das einfache, auf die Laufzeit dieses Vertrages begrenzte, widerrufliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare und auf den Vertragszweck begrenzte Recht:

  • Die API/Exporte zu nutzen und darüber Zugriff auf die Produktdatenbank zu nehmen, die die Händlerangebote beinhaltet;
  • Die über die API/Exporte abgerufenen Händlerangebote gemäß den Vorgaben dieses Vertrages auf den eigenen Websites darzustellen, einzubinden und öffentlich zugänglich zu machen;
  • Soweit erforderlich, Inhalte der Händlerangebote auf den eigenen Websites darzustellen, einzubinden und öffentlich zugänglich zu machen.

5.2

Dem Portalpartner ist es untersagt, die über die API / Export zur Verfügung gestellten Händlerangebote direkt oder indirekt über den Vertragszweck hinaus zu speichern und/oder zu nutzen. Gleiches gilt insbesondere für die Weitergabe an und die Nutzung durch Dritte.

6. Reporting / Tracking

6.1

solute hat ein Reportingtool zur Messung und Verteilung von Traffic und Klicks auf Internetseiten entwickelt. Dieses System ist die Grundlage für die Berechnung der Vergütung an Portalpartner. solute hat jederzeit die Möglichkeit ihr Trackingsystem durch ein anderes System zu ersetzen.

6.2

Portalpartner erhält ein Daily-Click-Reporting, das tagesaktuell die Klicks je Händler / Händlerangebot wiedergibt. Die dort dargestellten Werte stellen während des laufenden Abrechnungsmonats eine unverbindliche Schätzung dar, die nach Monatsabschluss gegebenenfalls noch einmal um missbräuchlich generierten Traffic und/oder schlechte Trafficqualität bereinigt werden. 

6.3

Portalpartner erhält ein Performance-Reporting pro Programm über alle Händler das täglich, wöchentlich oder MTD die Conversion-Rate (CR) und Cost-of-Sale-Rate (COS) im Durchschnitt über alle Händler und Klicks wiedergibt. Mit diesem Reporting ist Portalpartner in der Lage, eigenständige statistische Auswertungen durchzuführen und erhält dadurch Informationen, um die Performance weiter zu steigern.

7. Abrechnung und Vergütung

7.1

Für die Leistungen gemäß dem Kooperationsvertrag vereinbaren Portalpartner und solute ein Revenue Share Modell für die Umsätze aus Klickouts, die auf den Portalpartner Webseiten erzielt werden., 

7.2

Grundlage für die Abrechnung gegenüber Portalpartner ist der von solute bereitgestellte Daily-Click-Report. In diesem Report werden täglich alle abrechnungsrelevanten Klickouts inkl. des jeweiligen CPCs (vor Abzug evtl. Stornos, Gutschriften, Zahlungsausfällen) aufgeführt (Bruttoklicks).

7.3

Ein Händler-Klick wird nur dann vergütet, wenn der Händler ordnungsgemäß an solute gezahlt hat. Sollte keine Zahlung des Händlers durch solute zu erlangen sein, ist solute nicht verpflichtet eine Auszahlung an den Portalpartner vorzunehmen.

7.4

Ein Händler-Klick wird nur dann vergütet, wenn Portalpartner das unter 3.12. definierte Mindestmaß der Trafficqualität einhält. Wird dieses unterschritten, ist solute berechtigt, die zur Berechnung des Revenue Shares zu Grunde gelegten Beträge zu mindern. Die Minderung berechnet sich entsprechend der prozentualen Unterschreitung des Mindestmaßes der Händler Conversion Rate von 1,4%. Bei einer Händler Conversion Rate von 0,7% und damit einer Unterschreitung des Mindestmaßes von 1,4% um 50% reduziert sich die Zahlung an Portalpartner entsprechend um 50% (Zahlung bedeutet der Umsatzanteil des Netto-Verkaufserlöses der an Portalpartner bezahlt wird). Bei einer Händler Conversion Rate von 0,98% und damit einer Unterschreitung des Mindestmaßes von 1,4% um 30% reduziert sich die Zahlung an Portalpartner entsprechend um 30%.

7.5

Die Summe aller Klicks, multipliziert mit zugehörigem CPC ergibt am Monatsende den Bruttoumsatz. Abzüglich von Stornos, Gutschriften, Zahlungsausfällen ergibt sich aus dem Bruttoumsatz der Nettoumsatz. 

7.6

Der Nettoumsatz ist abrechnungsrelevant und bildet die Grundlage für die Berechnung des Portalpartner-Shares und ist Grundlage für die zugehörige Abrechnung.

7.7

Die Aufteilung der Nettoumsätze erfolgt nach dem im Kooperationsvertrag vereinbarten Schlüssel.

     Berechnungsbeispiel bei einem Revenue Share von 50:50

     Bruttoumsatz                                                                                                 5.000,- €

     ./. Stornos, Gutschriften, Zahlungsausfälle                                              ./.200,- €

     = Nettoumsatz                                                                                               4.800,- €

 

     Portalpartner Share                                                                                      2.400,- €

     solute Share                                                                                                   2.400,- €

7.8

solute wird Portalpartner eine monatliche Abrechnungsinformation innerhalb der ersten 10 Tage des Folgemonats über den insgesamt erzielten Portalpartner Share per E-Mail zukommen lassen. 

7.9

Die Auszahlung des Portalpartner-Share für Portalpartner mit Firmensitz in Deutschland erfolgt innerhalb von 30 Tagen in Form einer Gutschrift (inkl. MwSt.).

7.10

Die Auszahlung des Portalpartner-Share für Portalpartner mit Firmensitz außerhalb Deutschlands und für Kleinunternehmer innerhalb Deutschlands erfolgt 30 Tage nach Rechnungseingang. Portalpartner stellt solute eine Rechnung auf Basis der Abrechnungsinformation.

7.11

solute ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere aufgrund fehlender Conversion und einhergehender Klickpeaks, Klicks zu stornieren.

7.12

solute informiert Portalpartner jeweils zum Monatsanfang über die abrechnungsrelevanten Informationen des abgelaufenen Monats. Abweichungen durch Zahlungsausfälle oder stornierte Klicks können dann jeweils bis zu 6 Monate später bei dem aktuellen Reporting in Abzug gebracht werden. Ebenso werden Zahlungsausfälle, die nachträglich ausgeglichen werden, mit Portalpartner verrechnet. 

7.13

Bei einem Portalpartner-Share von < 100 € netto wird der entsprechende Betrag auf den nächsten Monat der Abrechnung aufgeschlagen bzw. spätestens bei Vertragsende ausgezahlt.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1

Die Händlerangebote und -Informationen enthalten von Dritten zugelieferte Daten, insbesondere von Händlern. solute übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten. 

8.2

solute überprüft nicht, ob die Dritten, insbesondere die Händler, berechtigt sind, solche Nutzungsrechte an urheber- oder markenrechtlich geschütztem Material einzuräumen. solute übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte der Produktdatenbank frei von Rechten Dritter sind.

8.3

Nicht vorliegende und beim Hersteller/Händler nicht recherchierbare oder nicht freigegebene Artikelinformationen können von solute nicht verlangt werden und schließen Regresse oder eine Kürzung der vereinbarten Vergütung aus. solute wird Portalpartner unverzüglich schriftlich informieren, falls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die von solute gelieferten Inhalte Rechte Dritter verletzt oder gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird; dies gilt insbesondere, wenn seitens Dritter Ansprüche in Bezug auf die gelieferten Inhalte geltend gemacht werden.

8.4

Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber solute Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der gelieferten Inhalte durch Portalpartner oder einer sonstigen Verletzung von Pflichten von Portalpartner aus diesem Vertrag geltend macht, stellt Portalpartner solute verschuldensunabhängig von diesen Ansprüchen frei. Hierin eingeschlossen sind die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (d.h., Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren). 

8.5

Keine der Vertragsparteien haftet dem anderen gegenüber für Störungen, die nicht im Einflussbereich der Vertragsparteien liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber oder Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen, etc.).

8.6

solute haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur falls eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist, oder soweit es sich um eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von solute. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von solute auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.

9. Vertragsdauer und Beendigung

9.1

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit dreimonatiger Frist zum Monatsende gekündigt werden.

9.2

Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der solute zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

     a)   durch das Verhalten des Portalpartners bestehende Vertragsbeziehungen zu Händlern von solute ernsthaft gefährdet werden;

     b)   der Portalpartner gegen die wesentlichen Bestimmungen dieser AVB verstößt.

9.3

Die fristlose Kündigung erfolgt nach vorheriger Abmahnung durch solute, es sei denn, die Abmahnung hat erkennbar keine Aussicht auf Erfolg und/oder solute ist ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar.

10. Öffentliche Mitteilung, Pressearbeit, Newsletter

10.1

Portalpartner ist damit einverstanden, dass solute Händler sichtbar auf Portalpartner hinweist.

10.2

Portalpartner ist damit einverstanden in regelmäßigen Abständen an die angegebene E-Mail-Adresse Newsletter mit Angeboten der einzelnen Services von solute zu erhalten. Portalpartner kann der Zusendung der Newsletter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

10.3

solute ist berechtigt, in seinen Werbematerialien auf Portalpartner und die Kooperation mit Portalpartner hinzuweisen. Dazu kann solute insbesondere die Marken, einschließlich Logos der Websites von Portalpartner verwenden, auf denen die Händlerangebote eingebunden sind. Portalpartner räumt solute insofern ein einfaches, räumlich unbeschränktes, widerrufliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein. 

11. Geheimhaltung

11.1

Die Parteien verpflichten sich, über den Vertragsinhalt und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstigen zur Geheimhaltung erlangten vertraulichen Informationen der jeweiligen anderen Partei und ihrer verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragsparteien erlegen die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Geheimhaltung auch allen auf, die mit Informationen oder Leistungen aus diesem Vertragswerk durch die Parteien betraut werden. Dieses Verbot gilt nicht für Bekanntmachungen, die ausschließlich die Bekanntgabe gegenüber gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit Verpflichteter bestimmt sind. 

11.2

Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer gelten sämtliche zwischen den Parteien ausgetauschten Daten, insbesondere das Wissen über Klickraten, Schnittstellen, Programmierungen, Preisgestaltungen, Geschäftspartner und Umsätze. Die Weitergabe von solchen Informationen an oder ihre Verwendung für Dritte, ausgenommen verbundene Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG, bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei.

11.3

Die Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Beauftragten entsprechend verpflichten.

11.4

Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht für vertrauliche Informationen, hinsichtlich derer die offenlegende Partei nachweist, dass

11.4.1

die Informationen öffentlich zugänglich sind bzw. aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offengelegt werden müssen oder

11.4.2

sie die Informationen bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei kannte

11.4.3

ihr die Informationen durch eine dritte Partei rechtmäßig mitgeteilt worden sind, die nicht in Vertretung einer anderen Partei gehandelt hat

11.4.4

die Informationen von ihr oder für sie unabhängig entwickelt worden sind.

11.5

Ausgenommen von den Regelungen dieser Ziffer sind die Erwähnung der Vertragsparteien sowie die allgemeine Beschreibung des Vertragsgegenstandes in Pressemeldungen, Kunden-/Kooperationspartnerlisten, Angeboten oder anderen Marketingunterlagen der Vertragsparteien. 

11.6

Nach Beendigung der Kooperation sowie auf Anforderung der anderen Vertragspartei hat die Vertragspartei, die Information empfangen hat, dies an die andere Partei zurückzugeben, oder, sofern eine körperliche Rückgabe nicht möglich ist, die Informationen zu löschen und der bekannt gegebenen Partei hierüber einen geeigneten Nachweis zu erbringen.

11.7

Unbeschadet einer Vertragsbeendigung gleich aus welchem Grund, bleiben die Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer für die Dauer von 24 Monaten auch über die Vertragsbeendigung hinaus bestehen.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail oder Fax.

12.2

Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen zu dem Vertragsgegenstand, weitere schriftliche oder mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Die Änderung, Erweiterung oder Beendigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform i.S.d. 12.1 der AVB, dies gilt auch für diese Schriftformklausel entsprechend.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Regelung zu treffen, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend einer nicht gewollten Regelungslücke. 

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