Mehrwertsteuersenkung: statt frischem Konsum-Wind am Markt wohl eher laues Lüftchen

30. Jul 2020

Preisvergleichsportal billiger.de-Studie: nach kurzem Nachfrage-Peak am 01.07. flaut Interesse in fast allen Kategorien merklich ab

Mehrwertsteuersenkung: statt frischem Konsum-Wind am Markt wohl eher laues Lüftchen
Mehrwertsteuersenkung: statt frischem Konsum-Wind am Markt wohl eher laues Lüftchen

Karlsruhe. Das Ziel der Mehrwertsteuersenkung war beziehungsweise ist es, den Markt wiederzubeleben, indem Kaufanreize geschaffen werden, um so der von der Corona-Krise gebeutelten Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen. Wie die Experten des Preisvergleichsportals billiger.de in einer Untersuchung vom 01.07. bis zum 26.07. herausfanden, war am 01.07., dem Tag der Einführung der Mehrwertsteuersenkung, ein eindeutiger Peak bei der Nachfrage zu erkennen. Im weiteren Untersuchungszeitraum jedoch flaute das Interesse in fast allen Kategorien merklich ab. billiger.de hat dazu die Top 500 nachgefragtesten Produkte in Augenschein genommen, deren Preisverhalten nach der Mehrwertsteuersenkung bereits untersucht wurde. Darunter befindet sich sowohl saisonale Ware wie Grills oder Sommerreifen als auch ganzjährig nachgefragte Produkte aus der Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Konsolen und Handys, aber auch Haushaltsgeräte wie Frontlader und Kaffeevollautomaten.

„Im Untersuchungszeitraum vom 01.07. bis zum 26.07 ist im Vergleich zum Vormonat (03.06-28.06.) bei fast allen Kategorien zu erkennen, dass es am 01.07. eine erhöhte Nachfrage gab. Die Nutzer interessierten sich also offenbar für den Preis ihres Wunschprodukts nach der Mehrwertsteuersenkung. Nach dem 01.07. hingegen nahm das Interesse jedoch bei den meisten Kategorien wieder ab“, konstatiert Thilo Gans, Geschäftsführer der solute GmbH, die das Portal billiger.de betreibt. „Auch bei sonst sehr nachgefragten Produkten, wie Fernsehern, Handys oder Konsolen, war ein deutlicher Rückgang festzustellen – bei Fernsehern beispielsweise um 9,62 Prozent. Bei diesen Kategorien haben wir wider Erwarten ab dem 01.07. sogar einen Preisanstieg festgestellt, der das verminderte Interesse erklären würde“, ergänzt Gans.

Nachfrage nach saisonalen Produkten wie Grills sinkt, Frontlader und Kaffeevollautomaten hoch im Kurs

Bei der saisonalen Ware, zu denen Grills und Sommerreifen sowie E-Bikes gehören, zeigte sich eine sehr starke Abnahme der Nachfrage im Vergleich zum Vormonat Juni. Hier ist davon auszugehen, dass die Nutzer zu diesem Zeitpunkt bereits über die genannten Produkte verfügten, weswegen der Preisvorteil durch die Mehrwertsteuersenkung keine Rolle mehr spielte. Ein ganz anderes Bild zeigt sich hingegen im Bereich der Haushaltsgeräte – hier ist das Kaufinteresse im Vergleich zum Vormonat deutlich angestiegen. Die Preisexperten von billiger.de stellten beispielsweise bei Kühl- und Gefrierkombis einen leichten Anstieg um 6,71 Prozent zum Vorzeitraum fest. Bei den Kaffeevollautomaten schlug die erhöhte Nachfrage mit 15,18 Prozent noch deutlicher zu Buche. Im Bereich Frontlader stieg das Interesse der Nutzer sogar um satte 20,81 Prozent im Vergleich zum Vormonat an. In diesem Segment spielt der Preis offensichtlich eine entscheidende Rolle. „Ob die Mehrwertsteuersenkung ihr Ziel, den Markt zu stärken, nun tatsächlich erreicht, bleibt fraglich. Denn wie unsere Untersuchung verdeutlicht hat, bestimmen unterschiedliche Faktoren das Kaufverhalten der Nutzer und verleiten diese bei hochpreisigen Produkten offensichtlich nicht zu Spontankäufen“, resümiert Gans.

Medienkontakt:

PR Agentur Element C // T +49 89 72 01 37-0 // presse@solute.de 

Datenschutz

Wir nutzen Cookies auf unserer Webseite. Einige sind technisch notwendig, andere sind Cookies von Drittanbietern, um Dir personalisierte Werbung und Retargeting Anzeigen anzuzeigen. Bitte wähle in den Einstellungen aus, welche Du zulassen möchtest.

Cookieeinstellungen

Hier findest Du eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Du kannst Deine Zustimmung zu den einzelnen Kategorien oder Anbietern geben.

Aktuell nutzen wir technisch notwendige Cookies, die für die grundlegende Funktion der Webseite erforderlich sind. Man kann diese Cookies nicht deaktivieren. Die Verwendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) und f) DSGVO.
Diese Cookies werden von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Werbung und Retargeting Anzeigen anzuzeigen, indem sie Besucher auf Webseiten folgen.
Wir verwenden Google Conversion Tracking, ein Service von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. („Google“), deren Hauptsitz in den USA ist. Google Conversion Tracking ist ein Analysetool um Werbung zu messen und Handlungen zu analysieren. Rechtsgrundlage: Die Verwendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Mit Deiner Einwilligung erklärst Du Dich mit der Verarbeitung der Dich betreffenden personenbezogenen Daten für die Analyse erhobenen Daten, auch mit der Verarbeitung Deiner Daten in den USA, einverstanden.
Weitere Informationen findest Du hier: https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Wir verwenden Facebook Pixel, ein Service von Facebook Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin, D02, Ireland („Facebook“), deren Hauptsitz in den USA ist. Das Facebook-Pixel ist ein Analysetool um Werbung zu messen und Handlungen zu analysieren. Rechtsgrundlage: Die Verwendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO. Mit Deiner Einwilligung erklärst Du Dich mit der Verarbeitung der Dich betreffenden personenbezogenen Daten für die Analyse erhobenen Daten, auch mit der Verarbeitung Deiner Daten in den USA, einverstanden.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.facebook.com/about/privacy/
Diese Website nutzt das Insight-Tag von LinkedIn. Anbieter dieses Dienstes ist die LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland, deren Hauptsitz in den USA ist. Mit Hilfe des LinkedIn Insight Tags nutzen wir die Retargeting-Funktion und können den Besuchern unserer Webseite zielgerichtete Werbung außerhalb der Webseite anzeigen lassen, wobei laut LinkedIn keine Identifikation des Werbeadressaten stattfindet. Rechtsgrundlage: Die Nutzung von LinkedIn Insight und die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Mit Deiner Einwilligung erklärst Du Dich mit der Verarbeitung der Dich betreffenden personenbezogenen Daten für die zielgerichtete Werbung erhobenen Daten, auch mit der Verarbeitung Deiner Daten in den USA, einverstanden. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt.
Weitere Informationen findest Du hier:
linkedin.com/legal/privacy-policy#choices-oblig
linkedin.com/legal/l/dpa
linkedin.com/legal/l/eu-sccs