Produkte bei billiger.de


1. Ich benötige Informationen zu einem speziellen Produkt.

billiger.de ist ein Online-Preisvergleichsdienst, der Ihnen Informationen zu den Produkten der gelisteten Partner-Shops anbietet. Diese können in der Produktansicht, neben Preisvergleich und Preisverlauf abgerufen werden. Wir verkaufen jedoch keine Produkte, sondern listen die vielen Angebote unserer Partner-Shops. Deshalb können wir Ihnen auch keine weiterführenden Produktinformationen geben oder eine Produktberatung vornehmen, da dies unseren Partner-Shops vorbehalten ist. Bei Fragen zu bestimmten Produkten wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Partner-Shops.


2. Ich habe ein bestimmtes Produkt zu einem niedrigeren Preis als bei billiger.de gesehen.

Wir bieten unseren Besuchern einen Preisvergleich, eines der größten Shop-Verzeichnisse Deutschlands und aktuelle Sonderangebote unserer Partner-Shops. Wir können lediglich die Angebote unserer registrierten Partner-Shops berücksichtigen. Aus diesem Grund kann billiger.de nicht garantieren, dass die dargestellten Preise die niedrigsten auf dem Markt sind. Durch die große Anzahl unserer Partner-Shops sind wir jedoch in der Lage, Ihnen stets attraktive Preise und eine Übersicht der aktuellen Preissituation auf dem Markt zu bieten.

Sollten Sie niedrigere Preise bei einem Shop gefunden haben, der nicht bei uns gelistet ist, teilen Sie uns dies doch einfach mit. Wir werden uns um die Listung des entsprechenden Shops kümmern.


3. Warum ist das Suchergebnis bei billiger.de nicht mit den Angaben des Partner-Shops identisch?

billiger.de ist ein tagesaktueller und unabhängiger Preisvergleich. Wir bekommen die Preislisten mehrmals täglich von unseren Partner-Shops übermittelt. Berücksichtigen Sie beim Preisvergleich stets auch die Versandkosten. Die Preise beinhalten lediglich die Mehrwertsteuer.

Bei der Vielzahl von Angeboten können gelegentlich Fehler auftauchen. Hin und wieder kommt es vor, dass einzelne Online-Shops sehr günstige Angebote in Produkten lancieren, um höhere Klickzahlen zu erreichen. Unsere Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass solche Praktiken keinem Anbieter einen Vorteil erbracht haben. Sollten Ihnen falsche Angebote auffallen, können Sie uns dies aber gerne mitteilen, damit sie noch schneller berichtigt werden können. Zudem sind wir ständig darum bemüht, unser Angebot von beabsichtigten und unbeabsichtigten Fehlern zu befreien.


4. Informationen zur Altersfreigabe von Medien.

Im Folgenden finden Sie die Altersfreigaben der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) und der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), mit denen viele Medienprodukte bei billiger.de gekennzeichnet sind.

Sollten Sie bedenkliche Inhalte auf den Seiten von billiger.de finden oder Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an unseren Jugendschutzbeauftragten (jugendschutz@billiger.de).

(1) Klassifikation der USK (Quelle: www.usk.de)

 
 
 
 
 
 
 
 

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG

Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.


Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.


Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.


Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflexion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.


Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG

In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.

 

(2) Klassifikation der FSK (Quelle: www.fsk.de)

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG

Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von 6 Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.


Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Ab 6 Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den 6- bis 11-jährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem 9. Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein 6-jähriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend.


Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer schwierigen Phase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem "Helden" einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.

PG (Parental Guidance) - von 6 bis 12 immer möglich
Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.


Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.


Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG

Das bisherige "höchste" Kennzeichen "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" lautet seit 1. April 2003 "Keine Jugendfreigabe". Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 JuschG erfolgt für Videos die Vergabe des Kennzeichnens "Keine Jugendfreigabe", wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt; für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht offensichtlich schwer jugendgefährdend ist. So gekennzeichnete Filme, Videos und DVDs können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert werden.