Rechtliche Tipps & hilfreiche Info zum Preisvergleich vor Ort

Sie wollen Preise vergleichen. Wir wollen, dass Sie dabei größtmögliche Transparenz erhalten.

Wir haben hier für Sie Informationen über die Rechte der Kunden, die Rechte der Ladenbesitzer und die derzeit allgemein in Deutschland gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für das Preisvergleichen zusammengetragen.

Inhalt

Kurzübersicht

Das Hausrecht des Geschäftbetreibers ist ziemlich umfassend: er kann festlegen, was in seinen Verkaufsräumen gestattet ist und was nicht, und dies in seine Hausordnung hineinschreiben. Er kann somit auch Personen auffordern, seine Räumlichkeiten zu verlassen. Es ist aber natürlich im Sinne des Verkäufers an jeden Kunden Waren zu verkaufen. Wer sich deshalb im Rahmen "üblichen Käuferverhaltens" bewegt, sollte auch keine Probleme bekommen. Zum üblichen Käuferverhalten sind inzwischen auch die Benutzung von Handys und die Informationssuche im Internet zu zählen. Das Fotografieren von Produkten, was zwar technisch gesehen beim Barcode-Scannen nicht passiert, was aber, und das ist entscheidend, so wirkt, kann der Ladenbetreiber unterbinden. Des Weiteren kann er den Kunden auch des Ladens verweisen. Dagegen darf der Ladenbesitzer weitere Schritte, wie den Kunden aufzufordern Fotos zu löschen oder gar die Personalien aufnehmen nicht.

Einzelne Fragestellungen finden Sie hier beantwortet: FAQ. Wir sind an Ihren Erfahrungen zum mobilen Preisvergleichen sehr interessiert. Sie können uns hierzu gerne eine E-Mail an mobile@billiger.de schicken. Auch wenn Sie uns einen Fall schildern wollen, bei dem Sie nicht preisvergleichen durften oder welchen Erfolg Sie beim Verhandeln hatten, nachdem Sie bei uns Preise verglichen haben: wir freuen uns über Ihre E-Mail.

Theorie

Wer ein Geschäft für den allgemeinen Geschäftsverkehr öffnet, bringt damit zum Ausdruck, dass er an jeden Kunden Waren verkaufen will. Er gestattet somit generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt, die sich im Rahmen "üblichen Käuferverhaltens" bewegen. Der Ladenbesitzer kann sein Hausrecht jedoch ausüben, wenn er eine Störung seines Betriebsablaufs als gegeben sieht. Ausgangspunkt hierfür ist das "übliche Käuferverhalten". Das Fotografieren von Waren wird von der Rechtsprechung nicht als "übliches Käuferverhalten" bewertet und kann somit gegenüber Mitbewerbern, wie auch gegenüber privaten Kunden durch den Ladenbesitzer untersagt werden. Die Rechtsprechung sagt jedoch auch, wenn sich der Kunde wie ein "normaler" Kunde verhält und beispielsweise unauffällig Fotos macht, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

Praxis

Wenn private Kunden sich möglichst unauffällig und wie "normale" Kunden verhalten, die sich in einem Geschäft umsehen und für einzelne Produkte interessieren, wird kein Ladenbesitzer etwas dagegen haben. Sobald die Kunden auffallen (dem Verkaufspersonal oder anderen Kunden) und dadurch die Möglichkeit besteht, dass der Geschäftsbetrieb gestört wird, haben die Ladenbesitzer im Folgenden beschriebene Möglichkeiten.

Ausübung des Hausrechts

Für Ausübung ihres Hausrechts brauchen Ladenbesitzer keine Begründung. Zumal Ladenbesitzer ein Interesse daran haben, dass Kunden sich über die Produkte nicht nur bei ihnen informieren, sondern dass diese auch bei ihnen gekauft werden. Somit besteht aus Ladenbesitzersicht ein berechtigter Grund, den Kunden des Geschäfts zu verweisen, wenn dieser sich außerhalb des "üblichen Käuferverhaltens" bewegt.

Löschungspflicht - Hausordnung bzw. AGB

In den AGB kann eine Löschungspflicht der Kunden geregelt werden, aber dazu müssten die Kunden bei Betreten der Geschäftsräume konkret über das Fotoverbot und die Konsequenz der Löschung der Fotos belehrt werden. Ein Aufkleber auf der Eingangstür mit der Abbildung eines durchgestrichenen Handys ist für einen Löschungsanspruch der Ladenbesitzer nicht ausreichend. Die Ladenbesitzer müssten hierüber auf einer deutlich sichtbaren Tafel / einem Plakat o. ä. aufklären. Ist ein solch deutlicher Hinweis vorhanden, wissen die Kunden, worauf sie sich einlassen und müssen mit der Aufforderung zur Löschung der Fotos rechnen. In diesen Fällen kann die Löschung verlangt werden.

Das dürfen Kunden

Sie dürfen sich über Preise und Produkte umfassend informieren. Sie dürfen dazu den Barcode oder andere Informationen verwenden. Sie dürfen dazu Informationen aus dem Internet mit Ihrem Handy abrufen. Sie dürfen Preise vergleichen.

Das dürfen Ladenbesitzer

  • Sie können Kunden mitteilen, dass das "Fotografieren" (auch mit dem Handy) nicht gestattet ist und die Kunden auffordern, dies zu unterlassen.
  • Sie können Kunden auffordern, das Ladengeschäft zu verlassen.
  • Erst nach einem nochmaligen Fehlverhalten der Kunden können sie ein Hausverbot erteilen.
  • Ein erstmaliger Verstoß gegen die Hausordnung ist nicht ausreichend für ein Hausverbot.
  • Sie können Kunden bei gegebenem Verdacht einer Straftat (zum Beispiel Diebstahl) festnehmen (d.h. darauf bestehen, dass der Kunde sich nicht entfernt). Für alle weiteren Handlungen (z.B. Taschen durchsuchen, Personalien aufnehmen, Personalausweis kopieren) müssen sie die Polizei hinzuziehen.

Das dürfen Ladenbesitzer nicht

  • Das Geschäftspersonal ist nicht berechtigt, Kunden festzuhalten, außer es besteht der Verdacht einer Straftat (z.B. Diebstahl), dann muss aber die Polizei hinzugerufen werden.
  • Das Geschäftspersonal ist nicht berechtigt, die Taschen der Kunden zu durchsuchen oder die Herausgabe ihrer mobilen Geräte zu verlangen. Auch das darf nur die Polizei.
  • Sie können nicht die Löschung der Fotos/des Barcodes verlangen, das Hausrecht bietet hierfür keine Grundlage (siehe "Löschungspflicht - Hausordnung bzw. AGB").
  • Das Geschäftspersonal ist nicht berechtigt, den Personalausweis der Kunden zu verlangen und zu kopieren.
  • Wollen Ladenbesitzer nach einem mehrfachen Verstoß des gleichen Kunden ein Hausverbot erteilen, haben sie ein berechtigtes Interesse daran, den Namen des Kunden zu erfahren. Hierzu können Ladenbesitzer die Polizei hinzuziehen, gegenüber dieser muss sich der Kunde ausweisen.

FAQ

Darf ich im Laden ein Produkt fotografieren?
Das Fotografieren von Produkten bedarf einer Genehmigung des Ladenbesitzers. Dagegen ist das Benutzen des Handys zur Unterstützung der Kaufentscheidung im Rahmen des normalen Käuferverhaltens gestattet.

Darf ich im Laden Barcodes scannen?
Das Scannen von Barcodes ist im Rahmen eines "üblichen Käuferverhaltens" erlaubt. Sie sollten sich unauffällig verhalten. Dem Ladenbesitzer steht es dennoch frei, Ihnen das "Fotografieren" (Scannen) zu untersagen.

Darf ich im Laden mit meinem Handy nach Barcodes oder Produktnamen im Internet z.B. über den Preisvergleich billiger.de nach vergleichbaren Produkten oder Preisen suchen?
Das "im Internet suchen" ist im Rahmen eines "üblichen Käuferverhaltens" erlaubt. Sie sollten sich unauffällig verhalten. Dem Ladenbesitzer steht es dennoch frei, Sie zu bitten, sein Geschäft zu verlassen.

Darf ich im Laden mit meinem Handy einen Preisvergleich über das Internet machen?
Das "Preisvergleichen im Internet" ist im Rahmen eines "üblichen Käuferverhaltens" erlaubt. Sie sollten sich unauffällig verhalten. Dem Ladenbesitzer steht es dennoch frei, Sie zu bitten, sein Geschäft zu verlassen.

Darf man mir das Fotografieren oder Barcode-Scannen verbieten?
Der Ladenbesitzer kann Ihnen das Fotografieren oder Barcode-Scannen verbieten, da er bestimmen kann, was in seinen Räumlichkeiten erlaubt ist und was nicht.

Ist das Fotografieren oder Barcode-Scannen in Deutschland verboten?
Nein.

Muss ich die im Laden gemachten Fotos oder gescannten Barcodes löschen?
Nein. Es sei denn, Sie wurden bei Betreten des Ladens ausdrücklich über ein Scan-Verbot bzw. Fotografier-Verbot und dem damit verbundenen Löschungsanspruch der Daten bzw. Bilder belehrt.

Muss ich mein Handy herausgeben?
Nein.

Muss ich auf Verlangen des Ladenbesitzers den Laden verlassen?
Ja.

Kann die Herausgabe meiner Personalien verlangt werden?
Nein. Das darf nur die Polizei.

Muss ich meine Personalien angeben?
Nein. Sie müssen sich nur gegenüber der Polizei ausweisen.

Muss ich meinen Personalausweis zeigen?
Nein. Sie müssen sich nur gegenüber der Polizei ausweisen.

Darf von meinem Ausweis eine Fotokopie gemacht werden?
Nein. Sie müssen sich nur gegenüber der Polizei ausweisen.

Darf man mich festnehmen?
Nein. Der Ladenbesitzer darf Sie nur bei Verdacht einer Straftat (Diebstahl) festhalten. Für alle weiteren Schritte muss er die Polizei hinzuholen.

Darf mir Hausverbot erteilt werden?
Der Ladenbesitzer darf Sie bei einem Verstoß gegen die Hausregeln des Hauses verweisen. Wenn Sie danach erneut die Hausregeln missachten darf er Ihnen Hausverbot erteilen.

Darf mir mit Anzeige gedroht werden?
Der Ladenbesitzer darf Ihnen gegenüber bei mehrfachem Verstoß gegen die Hausregeln ein Hausverbot erteilen. Erst wenn Sie das Hausverbot missachten kann er mit einer Anzeige drohen.